Abschaffung der BGH Singularzulassung

Die 153. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) setzte auf ihrer Herbsttagung in Münster am 15.9.2017 einen Ausschuss ein, der die Singularzulassung am Bundesgerichtshof (BGH) für Zivilsachen überprüfen und erforderliche Reformvorschläge erarbeiten soll.

Durch die Singularzulassung können derzeit lediglich 42 von insgesamt ca. 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten in Prozessen vor dem höchsten deutschen Zivilgericht, dem BGH, tätig werden.

Eine Entscheidung über den von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf eingebrachten Antrag, die Singularzulassung abzuschaffen und allen Anwältinnen und Anwälten das Recht zur Vertretung ihrer Mandanten am BGH zu schaffen, wurde zuvor von der Hauptversammlung vertagt.

Eine neue Rechsprechung des BGH vom 29. Juni 2017, könnte nun die Abschaffung der Singularzulassung beschleunigen.

Mehr dazu in Kürze.

 

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